Logo Spielplatzverband
Logo Spielplatzbauerverband Austria
Logo TÜV Austria Austria
...

Allgemeines

 

Wenn Geräte nicht sicher installiert sind, ist der Zutritt für die Öffentlichkeit zu verhindern!

 

  •          Installation nicht vollständig
  •         Stoßdämpfende Oberfläche nicht installiert
  •          Betriebssicherheit durch Wartung nicht sichergestellt

Sicherheits-Management

Die Erhaltung des Spielplatzes durch den Betreiber erfordert ein entsprechendes Sicherheits-Management, das eine Durchführung der erforderlichen Inspektionen, dem dementsprechenden Ablauf bei Mängelbehebungen, der laufenden Service- und Wartungsarbeiten, die Befähigung für die durchzuführenden Arbeiten und Verantwortlichkeiten sowie die Dokumentation der Arbeiten gewährleistet.

Der Dokumentation von Inspektionen und Arbeiten kommt hierbei vor allem zu Beweiszwecken eine wesentliche Bedeutung zu. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, kann unter Umständen durch eine genaue Dokumentation nachgewiesen werden, dass eine ausreichende Wartung und erforderliche Reparaturen durchgeführt wurden.

 

Darüber hinaus muss die laufende Betreuung und Instandhaltung des Spielplatzes sichergestellt sein. Hierbei wird in den einschlägigen ÖNORMEN zwischen 3 Vorgehensweisen unterschieden.

 

 

 

 

Inspektion (TÜV-Austria)

 

 

 

Die Inspektion der Geräte und Geräteteile sollte wie folgt durchgeführt werden:

 

  • visuelle Routine Inspektion
  • dient zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, folge aus Vandalismus, Benutzung oder Witterung.
    Je nach Frequenz, mehrmals Wöchentlich durch die Hausbetreuung.

 

  • operative Inspektion
  • detaillierte Inspektion zur Überprüfung d. Betriebssicherheit u. Stabilität, sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Herstellerangaben von einer unabhängigen Prüfstelle vorgenommen werden

  • jährliche Hauptinspektion
  • dient zur Feststellung des allgemeinen bestriebsicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen einschließlich jeder Veränderung als Folge aus Witterungseinflüssen, Verrottung oder Korrosion, sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlagenteilen.


 

Beispiele für visuelle u. operative Inspektion sind Sauberkeit, Bodenfreiheit, Beschaffenheit d. Bodenoberfläche, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende Teile, übermäßiger Verschleiß (bewegliche Teile) und bauliche Festigkeit

 

Werden bei einer Inspektion sicherheitsbeeinträchtigende schwerwiegende Defekte festgestellt, sollten diese unverzüglich behoben werden. Ist dies nicht möglich, sollte die Anlage von der Benutzung ausgeschlossen werden, z.B. durch Stilllegung oder Abbauen.

       

      Routinemäßige Wartung

      Die Service- und Wartungsarbeiten werden stets in Anlehnung an die letzt gültigen TÜV-Befunde durchgeführt, um stets auf dem neuesten Stand zu agieren bzw. kleinere Mängel sofort beheben zu können!

      • Nachziehen aller Befestigungen und Schraubenverbindungen
      • Austausch von kaputten bzw. abgenützten Schäkel und Kettenglieder
      • Abschleifen von Absplitterungen und Nachbehandlung der Oberflächen
      • Schmieren v. Gelenken
      • Wartung v. Fallschutzbelägen
      • Sauberkeit
      • Entfernen v. Glasscherben u. anderen Verunreinigungen
      • Wartung v. Freiräumen
      • Wartung der Umgebung (Sitzgarnituren, Pergolen, Abfalleimer,...)

       

       

       

      Personal

      Personal, das im Rahmen des Sicherheitsmanagements Aufgaben wahrnimmt, wie z.B. Kontrollen, Wartungen, Reparaturen sollten entsprechend befähigt bzw. geschult sein!